Minijob und Sozialversicherung: Was Gilt Genau
Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet – ob als Nebeneinkommen, Einstieg ins Arbeitsleben oder flexible Tätigkeit neben dem Studium. Doch viele Minijobber sind unsicher, welche Sozialversicherungsbeiträge sie zahlen müssen, wie ihre Rentenversicherung läuft und ob die Steuern automatisch abgeführt werden. Wir klären auf, was genau gilt und helfen dir, die oft verwirrenden Regelungen zu verstehen. Mit klaren Antworten sparst du Zeit und vermeidest böse Überraschungen beim Finanzamt oder bei der Rentenversicherung.
Was Ist Ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlöhnte Beschäftigung. Das klingt einfach, bedeutet aber: Du arbeitest nicht unbegrenzt und verdienst nicht beliebig viel. Die genauen Grenzen und Unterschiede musst du kennen, um zu wissen, ob du noch im Minijob-Status bleibst oder plötzlich in ein anderes Beschäftigungsverhältnis rutschst.
Die Aktuelle Einkommensgenze
Die wichtigste Grenze für einen Minijob ist das monatliche Einkommen. Seit Januar 2024 liegt die Gehaltsgrenze bei 520 Euro pro Monat. Das ist eine Erhöhung von der bisherigen 450-Euro-Grenze. Wer diese Summe nicht überschreitet, arbeitet in einem klassischen Minijob.
Wichtig: Diese 520 Euro sind das durchschnittliche monatliche Entgelt. Das bedeutet, du darfst in manchen Monaten mehr verdienen, musst das aber über das Jahr verteilt ausgleichen. Viele Arbeitgeber zahlen trotzdem nach der 520-Euro-Regel, um Komplikationen zu vermeiden.
Falls du regelmäßig mehr verdienst oder regelmäßig mehr arbeiten möchtest, brauchst du einen anderen Vertrag – dann wirst du regulär versichert und es fallen andere Beitragssätze an.
Unterschied Zwischen 450-Euro-Job und Stundenminijob
Es gibt eigentlich zwei Arten von Minijobs, die beide unter die neue 520-Euro-Grenze fallen:
| Grenze | Max. 520 Euro/Monat | Max. 20 Std./Woche (bei regulärem Lohn) |
| Flexibilität | Einnahmegebunden | Zeitgebunden |
| Typischer Einsatz | Geringfügige Tätigkeiten | Studentische oder flexible Arbeit |
| Beispiele | Haushaltshilfe, Nachhilfe | Studentische Hilfskraft, Aushilfe |
In der Praxis nutzen die meisten Arbeitgeber die Einkommensgrenze als Orientierung. Der Stundenminijob ist eher für sehr flexible Arbeitsmodelle relevant – etwa wenn jemand pro Woche unterschiedlich viele Stunden arbeitet.
Sozialversicherungspflicht Im Minijob
Hier beginnen die Unterschiede zu regulären Jobs: Minijobs sind teilweise von der Sozialversicherung befreit. Das klingt gut, hat aber Konsequenzen – vor allem für deine Altersvorsorge.
Regelungen Für Arbeitnehmer
Wenn du einen Minijob ausübst, bist du grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung und nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt nicht die üblichen hohen Sozialversicherungsbeiträge für dich.
Stattdessen zahlt dein Arbeitgeber pauschal:
- 2 % zur Rentenversicherung (statt der normalen ~9,3 %)
- Eine pauschale Lohnsteuer von 2 % (für dich, nicht zusätzlich)
- Gegebenenfalls Krankenversicherungspauschale (je nach Regelung 5,2 %)
Dies wird häufig «Pauschalbesteuerung» genannt. Der Vorteil: Es gibt weniger Verwaltungsaufwand, weniger Bürokratie, niedrigere Kosten für den Arbeitgeber. Der Nachteil: Du bist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Versicherungsschutz Im Minijob
Zum Versicherungsschutz: Du bist in einem Minijob unfallversichert. Das ist eine wichtige Sicherheit. Passiert dir bei der Arbeit etwas, greift die Unfallversicherung.
Bei der Krankenversicherung musst du selbst aktiv werden. Du brauchst eine eigene Krankenversicherung – entweder als Student über deine Eltern, als freiwillig versicherter Erwachsener oder über eine private Versicherung. Dein Minijob-Arbeitgeber kümmert sich darum nicht.
Rentenversicherung und Minijob
Die Rentenversicherung ist bei Minijobs eine zentrale Frage – und oft missverstanden.
Automatische Beitragszahlungen
Dein Arbeitgeber zahlt automatisch 2 % deines Minijob-Einkommens an die Rentenversicherung. Das ist gut – denn jeder Euro zählt für deine späteren Rentenpunkte. Diese Beiträge erscheinen in deinem Rentenkonto und werden bei der Rente später angerechnet. Über viele Jahre hinweg, besonders wenn du parallel einen regulären Job hast, summieren sich diese Minijob-Beiträge.
Beispiel: Arbeitest du 2 Jahre lang 10 Stunden pro Woche als Minijobber und verdienst durchschnittlich 400 Euro pro Monat, zahlst du 2 % × 400 € = 8 Euro pro Monat in die Rentenkasse. Das sind 96 Euro im Jahr – kein großer Betrag, aber immerhin etwas für deine Altersvorsorge.
Befreiung Von Der Rentenversicherungspflicht
Hier kommt die wichtige Besonderheit: Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das ist eine bewusste Entscheidung, die du schriftlich beim Arbeitgeber beantragen musst.
Wann macht das Sinn?
- Du bist bereits Beamter und brauchst keine zusätzliche Rentenversicherung
- Du hast ohnehin eine private Altersvorsorge und möchtest das Geld lieber selbst investieren
- Du bist rentennah und willst die 2 % lieber als zusätzliche Einkommen
Wenn du dich befreien lässt, zahlst du keine Rentenbeiträge mehr – und sammelst auch keine neuen Rentenpunkte. Diese Entscheidung ist wichtig und sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Viele Experten raten dazu, die 2 % in die Rente fließen zu lassen, da es später bei der Rente hilft.
Krankenversicherung und Minijob
Die Krankenversicherung ist bei Minijobs etwas kompliziert, weil es mehrere Optionen gibt.
Versicherungsoptionen Für Minijobber
Der Minijob selbst macht dich nicht krankenversichert. Du brauchst eine eigene Krankenversicherung. Deine Optionen:
- Familienversicherung (wenn du Student oder unter 25 Jahre alt bist): Kostenlos über einen Elternteil, falls dieser gesetzlich versichert ist
- Eigene Krankenversicherung als regulär Versicherter: Wenn du beispielsweise auch noch einen regulären Job hast, bist du dort versichert
- Freiwillige Versicherung: Du meldest dich selbst an, zahlst einen Beitrag (ca. 110–180 Euro monatlich, abhängig von Einkommen und Krankenkasse)
- Private Krankenversicherung: Eine Alternative, besonders für Selbstständige oder Freiberufler
Manche Minijob-Arbeitgeber zahlen eine Krankenversicherungspauschale von 5,2 % des Minijob-Lohns – aber das ist freiwillig und wird oft nicht gemacht. Frag deinen Arbeitgeber, ob er das anbietet.
Besonderheiten Bei Familien-Versicherung
Wenn du über einen Elternteil familienversichert bist (typisch für Studenten), gilt eine Einkommensgrenze von 520 Euro pro Monat. Das ist die gleiche wie beim Minijob selbst – praktischerweise passt es zusammen.
Wichtiger Punkt: Ein Minijob allein macht dich nicht «zu viel verdient» für die Familienversicherung. Aber wenn du nebenbei noch andere Einkommen hast oder mehrere Minijobs, musst du aufpassen, dass die Grenze nicht überschritten wird. Besser, du fragst deine Krankenkasse, bevor du einen zweiten Minijob annimmst.
Arbeitslosenversicherung und Minijob
Bei der Arbeitslosenversicherung ist es einfach: Minijobber sind nicht versichert. Das ist eine der größten Besonderheiten eines Minijobs.
Das bedeutet: Verlierst du deinen Minijob, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das ist eine echte Lücke in deiner Absicherung. Allerdings: Wenn du gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (also einen «echten» Job neben dem Minijob hast), greift dort die Arbeitslosenversicherung.
Vieles Minijobber haben überhaupt kein Problem damit, weil der Minijob oft nur temporär ist – als Student, kurzzeitig zur Geldverdienung oder weil man gerade arbeitslos ist. Wer aber nur von Minijobs lebt und lange arbeitslos werden könnte, sollte sich bewusst machen, dass es hier keine Auffangversicherung gibt.
Es gibt eine Ausnahme: Wer arbeitslos wird, kann sich trotzdem bei der Arbeitsagentur anmelden und bekommt möglicherweise Grundsicherung (Hartz IV / Bürgergeld), aber das ist etwas anderes als Arbeitslosengeld.
Steuern Im Minijob
Steuern sind im Minijob deutlich vereinfacht – aber es gibt trotzdem ein paar Dinge zu wissen.
Lohnsteuer und Pauschalabgaben
Dein Arbeitgeber führt pauschal 2 % Lohnsteuer ab. Das ist bereits erledigt – du bekommst dein Geld ausbezahlt, und fertig. Du brauchst dir normalerweise keine Gedanken um die Einkommensteuer zu machen, weil diese Pauschale sie abdeckt.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn dein Gesamteinkommen (aus allen Quellen) unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du auch bei den 2 % Pauschale zu viel Steuern. Dann kannst du dir diese bei der Steuererklärung zurückholen.
Zusätzlich zur Lohnsteuer zahlst du sozialversicherungsbeiträge:
- 2 % Rentenversicherung (wenn nicht befreit)
- Eventuell 5,2 % Krankenversicherung (je nach Arbeitgeber)
These werden vom Arbeitgeber pauschal bezahlt und direkt vom deinem Bruttolohn abgezogen.
Steuererklarung und Minijob
Musst du eine Steuererklärung abgeben? Die Antwort ist: Meistens nicht, aber es kann sich lohnen.
Wann brauchst du eine Steuererklärung?
- Du hast neben dem Minijob noch anderes Einkommen (z.B. Kapitalerträge, weitere Minijobs, Nebeneinkommen)
- Dein Gesamteinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (2024: ca. 11.600 Euro)
- Du möchtest Werbungskosten absetzen
Wann lohnt sich eine Steuererklärung:
- Du hast zu viel Lohnsteuer gezahlt (kann vorkommen bei Pauschalbesteuerung)
- Du hast Fahrtkosten zur Arbeit oder andere berufliche Ausgaben
- Du warst lange arbeitslos und der Minijob kam erst im Jahr hinzu
Tipp: Nutze eine kostenlose Steuersoftware oder einen Online-Steuerberater – es ist einfacher, als es klingt, und oft bekommst du Geld zurück.
Wichtige Besonderheiten und Besondere Fälle
Es gibt ein paar Situationen, in denen die Minijob-Regeln anders angewendet werden. Lass uns diese klären.
Nebeneinander Mehrere Minijobs
Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig haben? Ja, aber mit Grenzen.
Wenn du zwei Minijobs hast, zählen die Einkommen zusammen – beide müssen zusammen unter 520 Euro liegen. Beispiel: 300 Euro Minijob A + 200 Euro Minijob B = 500 Euro, passt noch. Aber 300 + 250 = 550 Euro ist zu viel.
Sobald die Gesamtsumme über 520 Euro liegt, wirst du in beiden oder in einem Job als regulär versichert eingestuft. Das bedeutet:
- Höhere Sozialversicherungsbeiträge
- Versicherung in der Arbeitslosenversicherung (endlich.)
- Mehr Verwaltungsaufwand für deinen Arbeitgeber
Manche Minijobber, besonders Studenten, arbeiten bewusst bei mehreren Arbeitgebern, um die 20-Stunden-Grenze einzuhalten statt der Einkommensgrenze. Das ist erlaubt, aber der Grund muss sein, dass es zeitlich nötig ist – nicht, um Steuern zu sparen.
Student oder Rentner Mit Minijob
Für Studenten gelten spezielle Regeln. Arbeitet ein Student bis zu 20 Stunden pro Woche oder verdient maximal 520 Euro im Monat, bleibt er Student im versicherungsrechtlichen Sinne. Das ist wichtig für die Krankenversicherung – er bleibt familienversichert oder Student versichert und muss nicht in die Krankenkasse wechseln.
Für Rentner ist es ähnlich: Ein Minijob neben der Rente ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt zwar Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, aber die sind relativ hoch. Ein einfacher Minijob überschreitet diese normalerweise nicht. Ein Rentner mit Minijob sollte aber mit seiner Rentenkasse klären, ob alles okay ist – besonders wenn er unter der Regelaltersgrenze liegt.
Wichtig für alle: Meldest du mehrere Jobs an, muss der Arbeitgeber wissen, dass es nicht dein Hauptjob ist. Das beeinflusst die Besteuerung und Versicherung.